Obwohl die Zahnhartsubstanz zur Farberhaltung geeignet ist, halten Veneers die Farbe nicht. Die Zirkoniumbeschichtung ändert auch die Farbe nicht, sie bleibt in dem Ton, auf den sie aufgetragen wurde. So haben Sie viele Jahre ein sauberes und gesundes Zahnbild. Sie können färbende Lebensmittel wie Tee und Kaffee bedenkenlos konsumieren.

Das wichtigste Merkmal der Zirkoniumbeschichtung ist, dass sie nicht metallgestützt ist. Es hat mehr Lichtdurchlässigkeit und lässt es wie ein natürlicher Zahn aussehen. Es wird für ein natürlicheres und ästhetischeres Zahnbild bevorzugt. Auch die Zahnfleischverträglichkeit von Zirkonium-Zahnkronen ist besser als die von Keramikveneers.

Veneers sind im Allgemeinen solide. Zirkonium Veneer ist auch stark genug, aber da auch natürliche Zähne durch übermäßige Belastung geschädigt werden, kann in diesen Fällen auch Zirkonium Veneer beschädigt werden. Aus diesem Grund sollten Sie darauf achten, keine harten Gegenstände mit Zähnen abzubrechen und Anwendungen zu vermeiden, die die Zähne beschädigen.

Zirkonium-Furnier ist der sicherste Weg für Menschen, die allergisch auf Metall-Porzellan-Furniere reagieren. Die Tatsache, dass Zirkonkronen eine hohe Gingivaverträglichkeit und die ähnlichste Anwendung auf der Zahnoberfläche aufweisen, macht sie sowohl bevorzugt als auch gesund.

Es wird hauptsächlich zu ästhetischen Zwecken angewendet. Wenn die Zahnaufhellungsmethode bei Zahnverfärbungen nicht ausreicht, kann die Zirkonium-Verblendmethode bei diskreten und niedrigen schiefen Zähnen, strukturellen Defekten in Zähnen oder Füllungen, Prothesen auf Implantaten, Brücken und Veneers, abgenutzten Zähnen angewendet werden. Wenn Sie mindestens eines dieser Probleme haben, kann Zirkonium für Sie geeignet sein.

Beschichtungen sind für viele Jahre ausgelegt. Wenn sie aufgrund von Zahnfleischveränderungen erneuert werden müssen, werden sie durch sorgfältiges Schneiden entfernt, um die Zähne nicht zu beschädigen. Abgesehen davon können Sie es viele Jahre verwenden, ohne dass es entfernt werden muss.

In Anbetracht der Knochen- und Kieferentwicklung wird es als angemessen erachtet, im Alter von 18 Jahren durchgeführt zu werden. Vorher nicht empfohlen.

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