Wer wird nicht behandelt?

Bleaching wird nicht bei Personen mit Zahnfleischproblemen und Problemen mit der Zahnwurzel angewendet. Personen mit starker Zahnempfindlichkeit, übermäßiger Karies oder Schwangeren können nicht aufgehellt werden. Dieses Verfahren kann problemlos ab 18 Jahren durchgeführt werden, es sollte nicht unter 15 Jahren angewendet werden.

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